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Kostenübernahme

Pflegesätze der Kurzzeitpflege Botanischer Garten
Laut SGB XI und der entsprechenden Gesetzesgrundlagen, § 42 SGB XI (Kurzzeitpflege) und § 39 SGB XI (Verhinderungspflege) sind die Kosten für einen Aufenthalt in der Kurzzeitpflege auf jeweils 1.510 Euro begrenzt.

Die tägliche Pflegevergütung durch die Pflegekassen beträgt:

Pflegestufe0/IIIIII
Pflegevergütung74,26 Euro77,48 Euro80,70 Euro


Der tägliche Eigenanteil des Gastes setzt sich wie folgt zusammen:

Unterkunft8,78 Euro
Verpflegung5,38 Euro
Investitionskosten21,88 Euro
Gesamtkosten36,04 Euro