Leitlinie zum Umgang mit assistiertem Suizid
Liebe Patientin, lieber Patient, bei schweren und lebensbegrenzenden Erkrankungen werden manchmal Sterbewünsche an uns herangetragen. Und seit dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020, in dem erstmalig das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben anerkannt wurde, darf seitdem eine straffreie Suizidassistenz organisiert und angeboten werden. Deshalb begegnen uns immer wieder Wünsche nach diesem sog. assistiertem Suizid. Untenstehend können Sie dazu unsere Leitlinie aufrufen, wie im christlich orientierten Krankenhaus Waldfriede mit Wünschen nach assistiertem Suizid umgegangen wird.
